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Merkzeichen
Gl
- Gehörlos
-
Als
ein neu festzustellendes Merkzeichen wurde mit dem Inkrafttreten des Neunten
Buches des Sozialgesetzbuches zum 01.07.2001 das Merkzeichen "Gl" für
gehörlos eingeführt.
Die
Feststellung des Merkzeichens "Gl" setzt voraus, dass Gehörlosigkeit
vorliegt. Gehörlose sind hörbehinderte Menschen, bei denen Taubheit beiderseits
vorliegt, sowie Hörbehinderte Menschen mit einer an Taubheit grenzenden
Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer
verständliche Lautsprachen, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind in der
Regel hörbehinderte Menschen, bei denen an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit
angeboren oder in Kindheit erworben worden ist
Aktualisiert am: 21.05.11