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Auf dieser Seite finden Sie die gesundheitlichen Voraussetzungen für

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis

 

Merkzeichen „G“ erhebliche Gehbehinderung

 

Merkzeichen „aG“ außergewöhnliche Gehbehinderung

 

Merkzeichen „B“ Notwendigkeit ständiger Begleitung

 

Merkzeichen „H“ Hilflosigkeit

 

Merkzeichen „RF“ Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

 

Merkzeichen „Bl“ Blindheit

 

Merkzeichen:„1. Klasse“ Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweis für die 2. Wagenklasse.

                       Dieses Merkzeichen wird nicht mehr vergeben.

         

Merkzeichen „Gl“ Gehörlos

 

 

Ab September: Freifahrt für schwerbehinderte Menschen in Nahverkehrszügen der DB

(Quelle: www.deutschebahn.com )

 

 

 

Aktualisiert am: 22.09.11